Volltext: Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha: Landrathsamt Coburg ([4], Bd. 4 = H. 28 u.32/33)

100 EINLEITUNG. ALTERSHAUSEN. Königsberg. 2 
 
1542 wurden die Ortslande, mit der Pflege Coburg vereinigt, an den letzteren 
gegeben. Im Schmalkaldischen Kriege erhielt Albrecht von Brandenburg-Oulmbacl1 
das Amt Königsberg, nachdem er es verwüstet und genommen hatte, vom Kaiser 
zu Lehn, verpfandete es aber an Wilhelm von Grumbach. Von diesem kam es 
1551 an Kurfürst Moritz, weiter von diesem an das Bisthum Würzburg. Inzwischen 
war Johann Ernst gestorben, Johann Friedrich I. erhielt im Naumburger Vertrag 
1554 das Recht zur Wiedereinlösung des Amtes, welche Johann Wilhelm 1569 
ermöglichte. Königsberg ward nun mit der coburgischen Pflege wieder vereinigt, 
zu Sachsen-Weimar geschlagen, 1634 zu Sachsen-Gotha. Bei der Theilung 1675 
unter Ernst des Frommen Söhnen ward Königsberg erst zum Antheil des Herzogs 
Heinrich von Römhild geschlagen, 1683 zu dem des Herzogs Ernst von Hildburg- 
hausen, der sich wegen Uebervortheilung beklagt hatte. Unter ihm wurden 1695 
und 1696 die langen Streitigkeiten mit dem Bisthum Würzburg über die Hoheits- 
Verhältnisse vieler Ortschaften durch Verträge geregelt, dabei (desgleichen 1704) 
aus Geldnoth mehrere Ortschaften an Würzburg gegen Geld abgetreten und somit 
1806 von Bayern in Besitz genommen. 1807 wurde das Amt getheilt und noch 
eine Reihe Orte provisorisch, wie es hiess, an das Grossherzogthum Würzburg 
gegeben, die somit dann an Bayern kamen; zu ihnen gehörten Altershausen und 
Hellingen. 1808 wurden diese beiden Orte wieder zum Amt Königsberg geschlagen 
und dieses nun von Sachsen-Hildburghausen getrennt und dem Herzogthum Coburg 
zugetheilt. Die endgiltigen Bestimmungen über die „provisorischen Ortschaftent", 
besonders bezüglich der Steuerverhältnisse, harren noch heute ihrer Lösung. 
G. P. H. (Hönn), Sächs. Oob. Historia, 1700, I, S. 250 ff.  J. W. Krause, Kirchen-, 
Schul- u. Landeshistorie IV, 1754, Stadt u. Diöces Königsberg etc.  R. Lotz, Ooburgische 
Landesgeschichte, 1892.  Rudolphi, Gotha diplomatica II, S. 290 i; über die Dörfer S. 302. 
 Schiffner, Besehreib. v. Sachsen etc., 1840, S. 681.  v. Schultes, Coburg. Landesgesch. 
d. Mittelalt. ö.  E. Solger, Gesch. d. Stadt u. d. Amtes Königsberg, 1894. 
(Das Verzeichniss der Kunstdenkmäler des Amtsgerichtsbezirks Königsberg i. Fr. verdankt 
mehrere Ergänzungen den handschriftlichen Mittheilungen des Herrn Medicinal-Rath Dr. Solger 
in Königsberg.) 
Altershausen, 
südöstlich 
V01] 
Königsberg. 
Krause, 
Kirche (1355 vorhanden), einst des Mauritius, früher Tochterkirche von 
Prappach (im bayrischen Unterfranken), 1525 von Königsberg, 1535 von Hel- 
lingen b. K., 1541 (oder 1543) Pfarrkirche geworden, 1636-1771 von Königsberg 
versehen, 1771 wieder selbständig, 1865 Tochterkirche von Königsberg, 
1875 von Hellingen. Grundriss-Form:  Der Chor, der den Thurm 
trägt, ist 4,2 m lang, 4,3 m breit, die Sacristei nördlich davon 4,2 m lang, 3,4 m 
breit, -das Langhaus 13,4 m lang, 8,1 m breit. Die Kirche ist spätgothischer An- 
lage des 15. Jahrhunderts, 1687 restaurirt (s. Thurm-Aufbau), 1849 und 1892 gut 
restaurirt (das Langhaus 1848-1849 neu aufgebaut, mit Benutzung von Theilen 
gothischer Fenster und Thüren), 1892 im Innern bemalt.  Die Sacristei hat ein 
(an den Fenstern zum Theil verhauenes) Tonnengewölbe. Ein mittelgrosses, kehl-
	        
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