Der
Amtsgerichtsbezirk
Königsberg.
er Amtsgerichtsbezirk Königsberg, südwestlich vom Hauptgebiet des
Herzogthums Coburg, ist, von diesem getrennt, ganz vom bayrischen
Regierungsbezirk Unterfranken umschlossen. Er besteht aus dem
grösseren Theil mit der Stadt Königsberg und zwei kleineren Stücken:
Erlsrlorf und Nassach, nördlich und nordwestlich von dem grösseren
Theil. Das frühere Amt war ursprünglich viel grösser.
Das Gebiet gehörte zum Hassengau und zwar, als nach der Gaugrafenzeit
einzelne Herrschergeschlechter sich herausbildeten, wohl im 12. Jahrhundert den
Grafen von Meran. Nach ihrem Aussterben 1248 wurde es von den Bischöfen von
Bamberg als heimgefallenes Lehn eingezogen und zur Sicherung vor anderen Erb-
ansprüchen dem zum bambergischen Feldhauptmann gemachten Grafen Hermann
von Henneberg gegeben. S0 blieb die Herrschaft Königsberg bei diesem Hause,
gehörte dann zu den neu-hennebergischen Besitzungen als zehnte Cent, zur Piiege
Coburg, kam dementsprechend 1347 an Gräfin Jutta, durch ihre Tochter Sophie an
Burggraf Albrecht von Nürnberg. Mit deren Tochter Anna an den Herzog Swantibor
von Pommern gekommen, entwickelte sich das Land ziemlich frei, ward aber eben
wegen der Entfernung von Pommern 1394 vom Herzog an den Bischof von Würz-
burg verkauft. Durch dessen Fehden und Schulden des Bisthums genöthigt, ver-
kaufte der Nachfolger Königsberg 1400 an Balthasar von Thüringen um 19600
Gulden, welcher es seinen durch Heirath mit Margaretha, einer anderen Tochter
Albrechts von Nürnberg, erworbenen (1477 zuerst so genannten) fränkischen Orts-
landen (Eisfeld, Heldburg, Hildburghausen) zuschlug. Ihm folgte im Besitz des
ganzen thüringischen Gebietes sein Sohn Friedrich der Einfältige, nach dessen Tode
1440 die Söhne Friedrichs des Streitbaren, welche von ihrem Vater her schon die
Pflege Coburg besassen. Die Ortslande gehörten zu den Gebieten, welche 1445
a? Herzüg Wilhelm, dann an Apel v. Vitzthum und wieder zurück läalnen, 1485 an
die Ernestiner. Bei der Theilung zwischen Johann Friedrich I. und Johann Ernst